VERGÜTUNG / ÄRZTLICHES HONORARVERTRAGSRECHT

Wenn es um die medizinische Abrechnung und die Vergütung des Arztes geht, kann es zu Problemen kommen. Dies kann zu Konflikten zwischen Ärzten und Patienten, aber auch zwischen Medizinern und Krankenkassen führen. Die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ, für Zahnärzte GoZ) dient als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen, die Ärzte für Privatversicherte oder Nichtversicherte erbringen. Allerdings sind sich Arzt und private Krankenversicherung nicht immer einig über die abgerechneten Kosten. In einem solchen Fall sollte eine gründliche Überprüfung der Abrechnung und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung erfolgen.

Die Abrechnungen zwischen Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen sowie Ersatzkassen erfolgen nach dem sogenannten EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab für Ärztliche Leistungen) bzw. BEMA (für Zahnärztliche Leistungen). Auch hier kann es zu Diskrepanzen bei der Abrechenbarkeit von Leistungen kommen.

Bei Streitigkeiten über die Kosten der medizinischen Behandlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.