ABRECHNUNGEN VON KRANKENHÄUSERN
Für Krankenhäuser wird das DRG-System (Diagnosis Related Groups – diagnosebezogene Fallgruppen) zur Abrechnung herangezogen, das sich aus Fallpauschalen zusammensetzt, die komplexe medizinische Leistungen mit einem festen Pauschalbetrag bewerten und vergüten. Die Einstufung der DRG-Fallpauschale richtet sich im Wesentlichen nach der Art (Diagnose) und Intensität der Erkrankung sowie nach den durchgeführten Operationen und Prozeduren. Das bedeutet, dass die Fallpauschale für einen Patienten mit einer schweren, komplexen Erkrankung höher ist als für einen Patienten mit einer leichteren Erkrankung.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass medizinische Einrichtungen und Krankenversicherungen unterschiedliche Auffassungen über die Einstufung von Behandlungen und die Berechnung des dem Krankenhaus zustehenden Betrags haben.