Anwalt für Baurecht & Architektenrecht in Regensburg und Umgebung
Das private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer oder dem Architekten sowie zwischen dem Bauträger und dem Käufer.
Es ist wichtig, dass Verträge mit Bauträgern, Bauunternehmen und Architekten sorgfältig ausgearbeitet und geprüft sind.
Unsere Leistung
Aufgrund langjähriger Tätigkeit als Anwälte für Baurecht können wir zu Baumängeln erste Aussagen treffen und beurteilen, ob ein Privatsachverständiger oder ein gerichtlicher Sachverständiger in einem Beweissicherungsverfahren eingeschalten werden soll.
Eine Auswahl unserer Leistungen auf dem Gebiet des Baurechts:
Gestaltung und Beratung bei Verträgen
Erste Prüfung von Planungs-
oder Bauleistungen
Anmeldung von Ansprüchen
gegenüber den Bauschaffenden
Geltendmachung von Ansprüchen durch Beweissicherung oder Klage
Eine sorgfältige Ausarbeitung und Prüfung aller Bauverträge ist das A und O
Sonst entsteht häufig Streit darüber, welche Leistungen in dem vereinbarten Preis enthalten sind und welche nicht. Während eines Bauvorgangs ist es oft notwendig, die Ausführungspläne zu ändern. Dadurch ändern sich auch die Baukosten.
Wenn der Bau fertig ist, kommt es darauf an, ob die Leistung den Vereinbarungen entspricht und ob sie nach den Regeln der Baukunst ausgeführt wurden und mängelfrei sind.
In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre nach Abnahme.
Tritt in dieser Zeit der Verdacht auf Mängel in der Planungsleistung, bei der Bauaufsicht, in der handwerklichen Ausführung oder in der Haltbarkeit des verwendeten Materials auf, sollte der Ablauf der Gewährleistungsfrist verhindert werden.
Das lässt sich erreichen durch:
- Eine Vereinbarung mit dem Verantwortlichen
- Einen Vertrag über Beurteilung durch einen Schiedsgutachter
- Ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren
- Den Klageweg
Als Anwälte für Baurecht empfehlen wir, als Erstes den Dialog zu suchen, damit der Architekt Pläne nacharbeiten oder der Bauunternehmer Mängel nachbessern kann.
Denn: Beweissicherungsverfahren sind langwierig und teuer. Im Regelfall möchte der Bauschaffende die Meinungsverschiedenheiten über die Tauglichkeit seiner Leistung auf gütlichem Weg klären.
Hier bietet sich – wenn man nicht ohne fremde Hilfe zurande kommt – ein gerichtliches oder außergerichtliches Schlichtungsverfahren an.
Besonders schwierig ist die Baumängelhaftung, wenn mehrere Unternehmen an einem Bauwerk beteiligt sind. Wesentlich ist hier, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist mit den Beteiligten im Verhandlungsweg einen Weg zur Mängelfeststellung zu finden oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren zu beantragen, das alle in Betracht kommenden Verantwortlichen miteinbezieht.
Nur so kann der Ablauf der Gewährleistungsfrist aufgehalten werden.