BERUFSRECHT DER ÄRZTE (APPROBATION, ZULASSUNG)

Das Berufsrecht der Ärzte umfaßt alle gesetzlichen Regelungen, die den Beruf des Arztes betreffen. In verschiedenen Gesetzen ist geregelt, wer Arzt ist und wie man Arzt wird. Das Berufsrecht legt außerdem die Rechte und Pflichten des Arztes fest, wie beispielsweise die Schweigepflicht des Arztes.

Arzt darf sich nennen, wer eine Approbation besitzt, also die vom Staat erteilte Erlaubnis, einen akademischen Heilberuf auszuüben.

Vertragsarzt ist, wer von der kassenärztlichen Vereinigung zum Vertragsarzt zugelassen ist. Der Vertragsarzt darf und muss gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln.

Verstößt ein Arzt gegen das Berufsrecht, kann dies von dem zuständigen Berufsgericht geahndet werden. Es können Sanktionen verhängt werden, die vom Verweis, Geldbuße bis hin zum Entzug der Approbation reichen.