ARZTHAFTUNG UND BEHANDLUNGSFEHLER
Bei Streitigkeiten zwischen Medizinern und den von ihnen behandelten Patienten über mögliche Behandlungsfehler ist das Arzthaftungsrecht ausschlaggebend.
Unter Arzthaftung versteht man die Haftung des Arztes gegenüber dem Patienten aus einer Verletzung seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht. Ein solcher Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler kann vorliegen, wenn sich der Arzt nicht an die aktuell gültigen Grundsätze und Regeln der Medizin hält und dadurch dem Patienten einen Schaden zufügt. Er hat den Patienten nicht „lege artis“ behandelt.
Im Falle eines Behandlungsfehlers hat der Patient unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld für durch die Behandlung erlittene Schmerzen. Die Entschädigung kann zusätzliche medizinische Kosten, Reisekosten, Haushaltsführungskosten oder sogar eine Rente umfassen.
Der Arzt ist auch verpflichtet, den Patienten sorgfältig über die bevorstehende Therapie oder Operation aufzuklären. Er muss dem Patienten die möglichen Komplikationen erläutern und ob es Behandlungsalternativen gibt.
Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, werden in der Regel Sachverständige hinzugezogen, um festzustellen, ob ein solcher Fehler begangen wurde.
Was sollten Sie als nächstes unternehmen?
- Kontaktieren Sie uns: Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Berichte und Korrespondenz.
- Beratungsgespräch: In einem persönlichen Gespräch erörtern wir Ihre Situation und besprechen mögliche rechtliche Schritte.