Im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht betreuen wir vor allem Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder aber Sozietäten wie Betriebsräte oder Gewerkschaften. Bei Bedarf vertreten wir Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Vorzugsweise versuchen wir aber, eine solche durch Vermittlung und Kompromisse zu vermeiden. Typische Tätigkeiten in diesem Bereich sind beispielsweise die Aushandlung einer Abfindung im Falle einer Kündigung, die Verfassung von Abmahnungen bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das Formulieren eines wasserdichten Arbeitsvertrags, der beide Seiten optimal absichert, und anderer Verträge, wie beispielsweise Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
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Auch bei Kündigungen außerhalb der Kündigungsfrist beraten wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten. Weitere Gebiete, zu denen Mandanten sehr häufig Fragen haben, die wir gern beantworten, sind die Befristung von Arbeitsverträgen, die Elternzeit beziehungsweise der Mutterschutz, Urlaubsbeantragung sowie sämtliche finanziellen Belange. Beispiele dafür sind das Mindestlohngesetz, Löhne und Gehalt allgemein, Urlaubsgeld sowie Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc.
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